Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1992 - III R 91/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2684
BFH, 26.06.1992 - III R 91/88 (https://dejure.org/1992,2684)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1992 - III R 91/88 (https://dejure.org/1992,2684)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1992 - III R 91/88 (https://dejure.org/1992,2684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen der (steuerrechtlichen) Betriebsaufspaltung - Investitionszulage für Anmietung von Geschäftsräumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Initiator der Wirtschaftsgutsgestaltung für Qualifikation als Betriebsgrundlage unerheblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 77/87

    Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (s. aus jüngerer Zeit die Urteile vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, und vom 29. Oktober 1991 VIII R 77/87, BFHE 166, 82 [BFH 29.10.1991 - VIII R 77/87], BStBl II 1992, 334) sind im Rahmen der (steuerrechtlichen) Betriebsaufspaltung solche Grundstücke eine wesentliche Betriebsgrundlage, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und besonderes Gewicht für die Betriebsführung haben.

    Ist dies nicht möglich, dann ist das Grunstück für die Betriebsführung des Betriebsunternehmens grundsätzlich von besonderem Gewicht (BFHE 166, 82 [BFH 29.10.1991 - VIII R 77/87], BStBl II 1992, 334).

    Nach alledem konnte die Klägerin nicht - wie von der Rechtsprechung des BFH gefordert (s. zuletzt BFHE 166, 82 [BFH 29.10.1991 - VIII R 77/87], BStBl II 1992, 334) - jederzeit am Markt ein für ihre Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen.

    Entgegen der Auffassung des FG war es auch unerheblich, ob die von der Klägerin angemieteten Räume in der G-Straße 5 auch von einem andersartigen Einzelhandelsgeschäft hätten genutzt werden können (s. auch hierzu das Urteil in BFHE 166, 82 [BFH 29.10.1991 - VIII R 77/87], BStBl II 1992, 334).

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86

    Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (s. aus jüngerer Zeit die Urteile vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, und vom 29. Oktober 1991 VIII R 77/87, BFHE 166, 82 [BFH 29.10.1991 - VIII R 77/87], BStBl II 1992, 334) sind im Rahmen der (steuerrechtlichen) Betriebsaufspaltung solche Grundstücke eine wesentliche Betriebsgrundlage, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und besonderes Gewicht für die Betriebsführung haben.

    Nach der Rechtsprechung des BFH zählen sogar unbebaute Grundstücke, die erst von der Betriebsgesellschaft für deren besondereBedürfnisse hergerichtet worden sind, zu deren wesentlichen Betriebsgrundlagen (BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014).

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 342/82

    Betriebsaufspaltung - Sachliche Verflechtung - Wesentliche Betriebsgrundlage -

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
    So muß das betreffende Wirtschaftsgut insbesondere entweder für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens besonders gestaltet sein (vgl. Urteile vom 12. November 1985 VIII R 342/82, BFHE 145, 396, BStBl II 1986, 299, und vom 5. September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420 [BFH 05.09.1991 - IV R 113/90], BStBl II 1992, 349) oder es muß nach seiner Lage für die Belange des Betriebs besonders geeignet sein (Urteil vom 7. August 1990 VIII R 110/87, BStBl II 1991, 336).
  • BFH, 05.09.1991 - IV R 113/90

    Grundstück mit Systemhalle (Fabrikationsgrundstück) als wesentliche

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
    So muß das betreffende Wirtschaftsgut insbesondere entweder für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens besonders gestaltet sein (vgl. Urteile vom 12. November 1985 VIII R 342/82, BFHE 145, 396, BStBl II 1986, 299, und vom 5. September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420 [BFH 05.09.1991 - IV R 113/90], BStBl II 1992, 349) oder es muß nach seiner Lage für die Belange des Betriebs besonders geeignet sein (Urteil vom 7. August 1990 VIII R 110/87, BStBl II 1991, 336).
  • BFH, 12.04.1991 - III R 39/86

    1. Keine Einbeziehung von Wirtschaftsgütern, die in das Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
    Das FG hat zu Unrecht angenommen, A habe nicht in einem Betrieb - oder wenigstens im Hinblick auf die Eröffnung eines solchen (s. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1991 III R 39/86, BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773) - investiert.
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 110/87

    Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
    So muß das betreffende Wirtschaftsgut insbesondere entweder für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens besonders gestaltet sein (vgl. Urteile vom 12. November 1985 VIII R 342/82, BFHE 145, 396, BStBl II 1986, 299, und vom 5. September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420 [BFH 05.09.1991 - IV R 113/90], BStBl II 1992, 349) oder es muß nach seiner Lage für die Belange des Betriebs besonders geeignet sein (Urteil vom 7. August 1990 VIII R 110/87, BStBl II 1991, 336).
  • BFH, 09.12.1988 - III R 27/86

    Investitionszulage - Beschäftigungszulage - Konzernklausel -

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 9. Dezember 1988 III R 27/86 (BFHE 155, 444, BStBl II 1989, 242) und III R 40/88 (BFHE 156, 309, BStBl II 1989, 379), nach denen bei bestehender Betriebsaufspaltung im Rahmen der sog. Konzernklausel des § 4b Abs. 6 InvZulG 1982 die materielle Zulagenberechtigung und das formelle Antragsrecht auch dem Betriebsunternehmen zustehen.
  • BFH, 09.12.1988 - III R 40/88

    Betriebsaufspaltung - Besitzgesellschaft - Betriebsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 9. Dezember 1988 III R 27/86 (BFHE 155, 444, BStBl II 1989, 242) und III R 40/88 (BFHE 156, 309, BStBl II 1989, 379), nach denen bei bestehender Betriebsaufspaltung im Rahmen der sog. Konzernklausel des § 4b Abs. 6 InvZulG 1982 die materielle Zulagenberechtigung und das formelle Antragsrecht auch dem Betriebsunternehmen zustehen.
  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

    Eine sachliche Verflechtung (Leitsatz 1) wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen könnte (Abweichung von den BFH-Urteilen vom 29. Oktober 1991 VIII R 77/87, BFHE 166, 82, BStBl II 1992, 334; vom 29. Oktober 1991 VIII R 78/87, BFH/NV 1992, 247; vom 26. Juni 1992 III R 91/88, BFH/NV 1993, 167).

    Der III. Senat hat dieses Abgrenzungskriterium für die Investitionszulage übernommen (Urteil vom 26. Juni 1992 III R 91/88, BFH/NV 1993, 167).

    - die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird (zuletzt BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, für das Ladenlokal eines Getränkeeinzelhandels; im Ergebnis auch BFH-Urteil III R 91/88 für die Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße), oder.

  • BFH, 02.04.1997 - X R 21/93

    Sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bei Vermietung eines

    Eine wirtschaftliche Bedeutung ist nach dem Urteil in BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718 insbesondere anzunehmen, wenn das Betriebsunternehmen in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen ist, weil - die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird (zuletzt BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723 für das Ladenlokal eines Getränkeeinzelhandels; im Ergebnis auch BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 91/88, BFH/NV 1993, 167 für die Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße) oder - das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, vor allem, wenn die aufstehenden Baulichkeiten für die Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet worden sind (zuletzt BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 22/89, BFH/NV 1992, 312; vom 26. März 1992 IV R 50/91, BFHE 168, 96, BStBl II 1992, 830 für Grundstücke von Fertigungsbetrieben) oder - das Betriebsunternehmen aus anderen innerbetrieblichen Gründen ohne ein Grundstück dieser Art den Betrieb nicht fortführen könnte.
  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95

    Pachtzins - Arbeitseinkommen - Selbstständige Arbeit - Betriebsaufspaltung

    Mit Urteil vom 26. Mai 1993 (BFHE 171, 476) hat der BFH diese Rechtsprechung wieder aufgegeben und entschieden, daß insoweit lediglich auf die wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücks für das Betriebsunternehmen abzustellen ist; dies sei insbesondere anzunehmen, wenn das Betriebsgrundstück in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen ist, weil die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird, oder das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebes zugeschnitten ist (vor allem, wenn die aufstehenden Baulichkeiten für die Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet worden sind), oder das Betriebsunternehmen aus anderen innerbetrieblichen Gründen ohne ein Grundstück dieser Art den Betrieb nicht fortführen könnte; soweit nach der früheren Rechtsprechung im zuletzt genannten Fall eine wirtschaftliche Bedeutung nur dann angenommen worden sei, wenn am Grundstücksmarkt nicht jederzeit ein gleichwertiges Grundstück gemietet oder gekauft werden könne (vgl BFH, Urteile vom 29. Oktober 1991, BFHE 166, 82, 84 und vom 26. Juni 1992 - III R 91/88, BFH/NV 1993, 167; weitere Nachweise bei BFHE 171, 476, 478), sei dieser Ansicht nicht mehr zu folgen, weil sie ohne sachlichen Grund zu einer hypothetischen Betrachtung zwinge, die nichts über die allein beachtliche wirtschaftliche Bedeutung des konkret genutzten Grundstücks für das Betriebsunternehmen aussage; die Entbehrlichkeit eines Betriebsgrundstücks lasse sich nicht nach den Verhältnissen am Grundstücksmarkt beurteilen; vielmehr sei auf die (konkrete) innerbetriebliche Struktur des Betriebsunternehmens abzustellen.
  • BFH, 24.10.2001 - X R 118/98

    Betriebsaufspaltung; wesentliche Betriebsgrundlage eines Reisebüros

    - die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird (BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, für das Ladenlokal eines Getränkeeinzelhandels; im Ergebnis auch BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 91/88, BFH/NV 1993, 167, für die Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße) oder.

    Da ohne solche Räumlichkeiten die Ausübung des Gewerbes in dieser Form nicht möglich und mit einer Verlegung der Betriebsstätte ein Verlust zumindest der Laufkundschaft verbunden wäre, bilden diese nach dem maßgeblichen Gesamtbild der Verhältnisse eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH (so zur Überlassung eines Gebäudes an ein Reisebüro BFH-Beschluss vom 5. Juni 1985 I S 2/85, I S 3/85, BFH/NV 1986, 433; ebenso zur sachlichen Verflechtung im Zusammenhang mit einem an das Betriebsunternehmen --einem Getränkeeinzelhandelsgeschäft-- verpachteten Ladenlokal BFH-Urteil in BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m.w.N.; BFH-Entscheidung in BFH/NV 1993, 167, betreffend Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße; Senatsentscheidung in BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718 zu Büro- und Lagerräumen als notwendiger Betriebsgrundlage eines Dachdeckergeschäfts).

  • FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96

    Einkommensteuer; Betriebsaufspaltung bei Veräußerung eines Reisebüros ohne

    In der neueren Rechtsprechung des BFH ist auch geprüft worden, ob das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen kann ( BFH-Urteil vom 29.10.1991 VIII R 77/87 , BStBl. II 1992, 334) oder das Grundstück ebensogut von branchenfremden Unternehmen genutzt werden könnte ( BFH-Urteil vom 26.06.1992 - III R 91/88 , BFH/NV 1993, 167).

    Die Qualifizierung eines Wirtschaftsgutes als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung hängt nicht davon ab, ob es der Vermieter oder das Betriebsunternehmen entsprechend gestaltet hat ( BFH-Urteil vom 26.06.1992 - III R 91/88 , BFH/NV 1993, 167, BFH-Urteil vom 24.08.1989 IV R 135/89, a.a.O.).

  • BFH, 04.12.1997 - III R 231/94

    Gewährung von Investitionszulagen trotz Veräußerung oder Nutzungsüberlassung von

    Dasselbe hat die Rechtsprechung regelmäßig auch für Laden- und Verkaufsräume, etwa eines Einzelhändlers, angenommen, da aufgrund der Eigenart eines solchen Betriebs die Lage für die Betriebsführung von besonderem Gewicht sein kann (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 1992 III R 91/88, BFH/NV 1993, 167, und vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723).
  • BFH, 30.06.1993 - XI R 76/92

    Halle als wesentliche Betriebsgrundlage (§ 15 EStG )

    In diesem Lichte ist auch das in der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 77/87, BFHE 166, 82, 84 [BFH 29.10.1991 - VIII R 77/87], BStBl II 1992, 334; vom 29. Oktober 1991 VIII R 78/87, BFH/NV 1992, 247; vom 26. Juni 1992 III R 91/88, BFH/NV 1993, 167; s.a. in BFHE 168, 96, 99 [BFH 26.03.1992 - IV R 50/91], BStBl II 1992, 830; in BFH/NV 1993, 95) gelegentlich zum Ausdruck gekommene Merkmal zu sehen, ob das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen könne.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2000 - 2 K 1898/99

    Steuerliche Behandlung von Miet- und Pachtverträgen zwischen einem Betrieb

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 5 K 5117/08

    Keine Betriebsaufspaltung zwischen zahlreichen Objektgesellschaften und einer

    Eine wirtschaftliche Bedeutung ist insbesondere anzunehmen, wenn das Betriebsunternehmen in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen ist, weil die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird (BFH, Urteil vom 12.2.1992 - XI R 18/90, BStBl II 1992, 723 und vom 26.06.1992 - III R 91/88, BFH/NV 1993, 167) oder das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, vor allem, wenn die aufstehenden Baulichkeiten für die Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet worden sind (BFH, Urteil vom 10.4.1991 - XI R 22/89, BFH/NV 1992, 312) oder das Betriebsunternehmen aus anderen innerbetrieblichen Gründen ohne ein Grundstück dieser Art den Betrieb nicht fortführen könnte.
  • FG Düsseldorf, 14.08.1998 - 3 K 5354/93

    Bürogebäude als "wesentliche Betriebsgrundlage" im Sinne der Rechtsfigur der

    Die Anforderung der sachlichen Verflechtung für die Betriebsaufspaltung sei im Streitfall schließlich selbst unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des BFH nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 26.06.1992 - III R 91/88, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV 1993, 167; vom 07.08.1992 - III R 80/89, BFH/NV 1993, 169; vom 19.08.1992 - III R 80/91, BFH/NV 1993, 160; vom 26.05.1993 - X R 78/91, BStBl II 1993, 718 ).
  • FG Thüringen, 07.11.2000 - IV 118/98

    Keine Betriebsaufspaltung wegen fehlender sachlicher Verflechtung bei Vermietung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 5 K 5118/08

    Keine Betriebsaufspaltung zwischen zahlreichen Objektgesellschaften und einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 5 K 5150/08

    Keine Betriebsaufspaltung zwischen zahlreichen Objektgesellschaften und einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 2630/95
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht